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Die Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle beabsichtigt die bestehende Baumschutzsatzung (vom 17.09.1997) per Gemeinderatsbeschluss neu zu fassen. Das Verfahren sieht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor (§ 20 Abs. 2 SächsNatSchG). Der Entwurf der neu zu fassenden Baumschutzsatzung kann hier online eingesehen werden und liegt zusätzlich in der Zeit vom 07.05.2025 bis zum 04.06.2025

montags, dienstags und donnerstags     von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie

dienstags                                                           von 12:00 bis 15:00 Uhr und

donnerstags                                                     von 12:00 bis 18:00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle, An der Schanze 1, 09623 Rechenberg-Bienenmühle (Zimmer 105) zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anmerkungen und Bedenken zum Satzungsentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift in dem oben genannten Amt während der genannten Zeiten vorgebracht werden.

Entwurf Baumschutzsatzung


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