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Bekanntmachungen *


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Der Gemeinderat der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle hat mit Satzungsbeschluss vom 08.08.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Mühlweg Clausnitz" in der Fassung vom 20.07.2023 beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 12/2024 (Erscheinung am 29.11.2024) tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle hat die Billigung und Offenlage des Bebauungsplans "PST Solarpark Clausnitz" am 22.10.2024 beschlossen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle hat die Billigung und Offenlage der 3. Änderung des Flächennutzungsplans am 22.10.2024 beschlossen.

Das Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen hat die 2. Änderung des Flächennutzungsplans am 22.08.2024 genehmigt.

Jährlich wird im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20 000 Haushalte) von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule und Quellen des Lebensunterhalts befragt wird. Erste Ergebnisse liegen nun vor.

*Diese Website wurde von der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle als eine Stelle zur öffentlichen Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) allgemein bestimmt.
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